Wenn Bäume und Hecken aus privaten Gärten wild auf Gehwege und Straßen wuchern, müssen WEG`s und Anwohner selbst die Heckenschere anlegen und das Grün zurückschneiden. Die Vorschriften zur Brut-
und Setzzeit und des Naturschutzgesetzes gelten bei einer Gefährdung des Verkehrs nicht.
Hier ein Link aus der HAZ vom 28.07.2016
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